Menschen gehören verboten!

Nekrophilie

Bei der Nekrophilie muss man zunächst zwischen zwei Hauptformen unterscheiden; -  nämlich der normalen Nekrophilie und der äußerst verachtungswürdigen Nekrophilie in der Ehe.

Die Nekrophilie in der Ehe beschreibt den Geschlechtsverkehr zwischen Verheirateten. Wenn ein Ehemann seine wie leblos daliegende Ehefrau penetriert, so handelt es sich um einen Ehe-Nekrophilisten. Unverständlicherweise bleibt das Praktizieren dieser Form der Nekrophilie nicht nur komplett straffrei, sondern diese Form ist gesellschaftlich anerkannt und darf von frigiden Emanzipations-Fötchzenvereinigungen sogar gefördert werden.

Die normale Nekrophilie hingegen ist nicht nur gesellschaftlich geächtet, sondern sie steht zusätzlich unter Strafe.

Sex mit einer Frau, die sich nicht wie die gemeine Ehefrau, einfach nur tot stellt, sondern die wirklich tot ist, zählt als Störung der Totenruhe. Dies ist mir absolut unverständlich! Denn schließlich nimmt eine solche Frau die Nekrophilie einfach nur ernst und  treibt kein makaberes Spiel mit einem Mann.

Und außerdem ist bislang kein einziger Fall bekannt geworden, in dem eine Tote  eine Anzeige wegen Störung der Totenruhe gestellt hätte, weil ein Mann mit ihr geschlafen hat. Also scheint es ihnen doch zu gefallen. Wohl aber erstatten viele jener Ehefrauen, die sich beim Sex tot stellen, ihren Ehemann nach einer dieser betrügerischen Ehe-Nekrophilie-Nummern Anzeige wegen Vergewaltigung.

Man sollte deshalb ernsthaft darüber nachdenken, die normale Form zu entkriminalisieren und die Ehe-Nekrophile unter Strafe zu stellen. Oder aber - und dies wäre die wohl beste Lösung für alle Beteiligten; - es Ehemännern in Zukunft zu gestatten, die eigene Ehefrau erst zu töten, um anschließend mit bzw. an ihr den Beischlaf auszuüben.   

© Arne Pahlke

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