Inzest

Geschlechtsverkehr bzw. sexuelle Beziehungen zwischen nahen Verwandten. Eine altertümliche Bezeichnung hierfür ist Blutschande. Inzest ist in fast allen Ländern verboten. In Deutschland wird Inzest nach § 173 StGB mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft.

Das Wort Inzest taucht häufig im Zusammenhang mit Sex mit Minderjährigen, sexuellem Missbrauch oder Kinderschändung auf, was allerdings nur dann richtig ist, wenn der Sex tatsächlich zwischen Mitgliedern einer Familie praktiziert wird.

Inzesthandlungen gehen zumeist von Erwachsenen (Vater, Opa, Onkel, großer Bruder) aus und betreffen mehrheitlich Mädchen zwischen dem 5 bis 15 Lebensjahr. Aber auch  Jungen werden zu sexuellen Handlungen von älteren Familienmitgliedern “verführt” oder gezwungen. In fast allen Fällen liegt bei einem Inzest gleichzeitig eine Vergewaltigung und pädophile oder päderastische Handlung vor.

 

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...  Inzest hinter verschlossenen Türen  ...

 

Kinder, die aus Inzestbeziehungen hervorgehen, tragen mitunter Erbschäden und geistige wie auch körperliche Behinderungen davon.

Einige Menschen, wie etwa die Autorin Christine Angot, vermengen die Homosexualität (in ihrem Buch "Inzest")  absurderweise mehr oder weniger deutlich mit dem Inzest. Und auch Sprachrohreder  “Glaubensprostitutionsgesellschaft katholische Kirche” stellten und stellen imer wieder  grotekste Vergleiche auf, wie etwa der verstorbene Büttenredner (Gott hab ihn selig!) Dr. Johannes Dyba.

 

siehe auch unter: Verfuehrung Minderjaehriger, Paedophilie, Paederastie,Knabenliebe,Griechenland, Achnutschik, Geschichte der Homosexualitaet

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