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Schutzaltersgrenzen Ein per Gesetz festgelegtes verbindliches Schutzalter für Jugendliche, unter das gewisse Einschränkungen fallen, wie z.B. Alkoholausschank, Fahrverbot, aber auch (homo)sexuelle Handlungen. Sollte die Schutzaltersgrenze durch eine strafmündige Person verletzt werden, so droht dieser Person eine Strafverfolgung. Dabei gelten für jedes Land eigene Schutzaltersgrenzen. Das Schutzalter schwankt dabei zwischen dem 13. Lebensjahr (z.B. in Japan) und dem 21. Lebensjahr (z.B. Kamerun). Auch werden je nach Land, z.T. stark voneinander abweichende Strafmaße (Geld-, Haft- und Todesstrafen) bei Nichteinhaltung der Schutzaltersbestimmungen angedroht.
Kein Alkohol für Jugendliche!
Die Schutzaltersbestimmungen für jedes Land können in den Übersichten (Afrika, Asien, Australien, Suedamerika,Nordamerika, Zentralamerika, USA) abgeslesen werden.
siehe auch unter: Kinderpornografie, Jugendschutz, Pädophilie, Päderastie, Volljaehrigkeit, Verfuehrung Minderjaehriger, Unschuld (Unbeflecktheit) |
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