Wehrdienstverweigerung

 

Zwar darf heute kein Schwuler mehr aufgrund seiner homosexuellen Neigung vom Wehrdienst ausgeschlossen werden, aber nach wie vor sind Schwule bei der Bundeswehr (lese hierzu auch: Bundeswehr und Homosexualität)  nicht wirklich gerne gesehen. Jedenfalls nicht dann, wenn sie ihre Neigung zu offen zeigen. Am liebsten sind dort (wenn schon) jene Schwulen gesehen, die sich wie ein Alibi-Hetero bzw. zwangsheterosexuell verhalten.

Das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist ein Grundrecht, das in der Bundesverfassung (Artikel 9a B-VG) festgeschrieben ist. Wer sich von der Wehrpflicht befreien lassen will, muss innerhalb bestimmter Fristen eine Zivildiensterklärung abgeben. Homosexualität zählt aber nicht mehr als Gewissensgrund!

 

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Der Dienst an der Waffe ist nicht jedermanns Sache

 

Vor allem in den späten sechziger und frühen siebziger Jahren wurden Wehrpflichtige von verschiedenen Organisationen vermehrt zur Wehrdienstverweigerung aufgerufen. Und auch heute findet der Wehrdienstunwillige Unterstützung von verschiedenen Gruppierungen. Wer sich ausmustern lassen will, der findet u.a. Hilfe im Internet.

 

siehe auch unter: Zivildienst, Wehrdienstverweigerung, Gleichberechtigung (schwule Soldaten), Not-Homosexualitaet, Alibi-Hetero, Zwangsheterosexualitaet

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